AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
WPS – Water Pipe System GmbH
1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk ohne Verpackung, Fracht und Montage, jedoch zuzüglich Umsatzsteuer.
2. Ab einem Auftragsnettowert von 2.500,00 € liefern wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Empfangsstation im Rahmen einer Beiladung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
4. Unabhängig vom Transportmodus geht die Gefahr im Zeitpunkt der Übergabe der Waren an Spediteur oder Frachtführer auf den Vertragspartner über.
5. Unvorhersehbare Betriebsstörungen, Krieg, Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder ähnliche Ereignisse bei uns und unseren Rohstoffwerken bzw. Zulieferern berechtigen uns, die Lieferungen um die betreffende Zeitdauer zu verlängern bzw. entbinden uns von vereinbarten Lieferterminen und berechtigen uns zum Rücktritt von Verträgen oder zur Berechnung des Tagespreises am Versandtag. Schadensersatzansprüche kann der Vertragspartner hieraus gegen uns nicht geltend machen.
6. Kommen wir aus anderen Gründen in Verzug, kann der Vertragspartner eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs in Höhe von 0,2 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den nicht gelieferten Teil verlangen, wenn er uns einen Schaden nachweist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
7. Wird die Ware vom Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats abgenommen, haben wir gegen den Vertragspartner für jeden angefangenen Monat Anspruch auf Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Preises der nicht abgenommenen Waren, höchstens jedoch insgesamt 5 %. Beide Parteien sind zum Nachweis höherer bzw. niedrigerer Lagerkosten berechtigt.
8. Ist der Vertragspartner nach Anzeige der Versandbereitschaft mit der Abnahme mehr als einen Monat in Verzug, können wir nach vorheriger schriftlicher angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
9. Zahlungen haben auf unser Konto zu erfolgen. Die Zahlung per Scheck oder Wechsel ist ausgeschlossen.
10. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsrückstand, werden noch nicht fällige Geldforderungen zur sofortigen Zahlung fällig.
11. Ist Skonto vereinbart, ist für die Skontoberechtigung der Tag der Gutschrift auf unserem Konto entscheidend.
12. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
13. Unsere Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen, die uns gegen den Vertragspartner zustehen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Vertragspartner ist im ordentlichen Geschäftsgang zur Weiterveräußerung der von uns erworbenen Waren berechtigt, tritt uns aber mit der Weiterveräußerung die ihm gegen seinen Kunden zustehenden Ansprüche aus dem Weiterveräußerungsgeschäft ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir nehmen die Abtretung an. Der Vertragspartner hat seinen Kunden vor Übergabe unserer Waren auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner uns durch Vorlage schriftlicher Belege innerhalb von 3 Tagen darüber Auskunft zu erteilen, an wen und zu welchem Preis er die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weiterveräußert hat. Wir sind jederzeit zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.
14. Der Vertragspartner darf die Abnahme wegen nur unerheblicher Mängel nicht verweigern.
15. Im Falle von Sachmängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Sachmängel sind vom Vertragspartner gegen uns unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Vertragspartners an uns nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zum Sachmangel steht. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen, insbesondere Verzugszinsen, zu verlangen. Tritt der Vertragspartner zurück, kann er keinen Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Zusicherung von Eigenschaften.
16. Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
17. Für die Entscheidung von Streitigkeiten werden die für unseren Firmensitz zuständigen Gerichte vereinbart. Abweichend hiervon sind wird jedoch berechtigt, auch am Sitz des Vertragspartners zu klagen. Hat der Vertragspartner einen in Deutschland ansässigen Zustellbevollmächtigten benannt, endet die Zustellvollmacht des bisherigen Zustellbevollmächtigten erst dann, wenn der Vertragspartner dem anderen Vertragspartner einen neuen Zustellbevollmächtigten benannt hat.
18. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind in diesen Fällen verpflichtet, eine rechtmäßige Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirklich Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommt.
19. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Der Schriftform bedarf insbesondere die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
21. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung.
22. Daten des Vertragspartners werden von uns zu Geschäftszwecken gespeichert (Hinweise gemäß § 33 BDSG).